Wenn man die Kurse aus dem Öffentlichem Recht im zweiten Abschnitt absolviert, bekommt man bis zu 8 Punkte bei der AG Öffentliches Recht II angerechnet. Diese Anrechnung funktionierte bislang jedoch nur, wenn man die Kurse im selben Semester wie die AG absolviert hat.
Dadurch entstanden oft Probleme, da die Kurse nur im Wintersemester präsent verfügbar sind und im Sommersemester nur online, wordurch hiele Studierende die Kurse bereits im Wintersemester machten, obwohl sie die AG erst im Sommersemester eingeplant hatten.
Durch viele Gespräche der ÖH Jus mit dem Institut für Öffentliches Recht gibt es dieses Problem nun nicht mehr: Innerhalb eines Studienjahres (also vom WS ins SS) sind die Punkte der Kurse nun übertragbar!
Liebe Grüße,
Elena Lautner (ÖH JUS Fakultätsvorsitzende)
Elisa Schlader (ÖH JUS Studienvertretungsvorsitzende)