UPDATE: 31. März 2020
Nachdem der Lehr- und Prüfungsbetrieb aufgrund des COVID-19 vorübergehend ausgesetzt ist, beantwortet deine ÖH Jus die meist gestellten Fragen:
Stand 17. März 2020
Wird es einen Online-Betrieb geben?
Ja! Die meisten Lehrveranstaltungen können ab der KW 12 multimedial verfolgt werden. Du gelangst zum Moodle, wenn du im KUSSS bei „Meine LVAs“ auf das orange m neben der jeweiligen Lehrveranstaltung klickst. Dabei sind keine neuen An- oder Ummeldungen, sowie keine Zugangscodes erforderlich.
Zur Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebes werden Teile des auf DVD oder in Form von Videostreams vorhandenen Lehrangebotes übergangsweise auch im Präsenzbetrieb zur Verfügung gestellt. In allen Lehrveranstaltungen werden grundsätzlich die kommenden Lehrveranstaltungstermine durch Einheiten der korrespondieren multimedialen Lehrveranstaltungen substituiert. Multimediale Einheiten von Übungen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen Lehrveranstaltungen stehen vier Wochen ab der erstmaligen Abrufbarkeit zur Verfügung.
Bei einigen Lehrveranstaltungen, die multimedial noch nicht verfügbar sind, (insbesondere Lehrveranstaltungen einiger Studienschwerpunkte und des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht) wird es nach Wahl des/der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiters/in entweder multimediale Einheiten oder Lehrmaterial für das Selbststudium geben.
Wann wird der Prüfungsbetrieb wieder aufgenommen?
Prüfungen ohne physische Präsenznotwendigkeit (insbesondere Moodle-Tests und Heim- und Hausarbeiten, die ohnehin schon vorgesehen waren [zB Probeklausuren der Übungen Öffentliches Recht I (1) und II (1)]) finden weiterhin wie geplant statt. Mündliche Fachprüfungen werden nach den Osterferien via Zoom abgehalten. Alle schriftlichen Prüfungen sind noch ausgesetzt.
Ich war für einen Prüfungstermin für Mitte März angemeldet. Soll ich mich jetzt davon abmelden?
Nein, denn sonst kann ein Überblick bewahrt werden, wer von der Prüfungssperre unmittelbar betroffen ist. Diese Personen werden dann bei Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes vorgereiht.
Wann erfahre ich, wann meine Prüfung nachgeholt wird?
Alle Studierenden werden rechtzeitig und zeitnah informiert, wann sie ihre Prüfung ablegen können. Es wird jedenfalls niemand „überrumpelt“.
Was passiert mit den Übungsklausuren aus Strafrecht und Bürgerlichem Recht?
Grundsätzlich ist der Prüfungsbetrieb (vorläufig) bis zu den Osterferien ausgesetzt. Es gibt jedoch bei manchen Übungen eine Änderung in der Art und Weise der Leistungsüberprüfungen.
In der StR-UE von Univ.-Prof. Dr. Birklbauer und Dr.in Mitgutsch findet die Leistungsüberprüfung wie folgt statt:
Es wird eine Klausur entsprechend der für die erste Klausur geltenden Stoffeingrenzung im üblichen Ausmaß geben. Diese wird am 30.3.2020 um 13.25 Uhr via KUSSS bzw Moodle zur Verfügung gestellt. Die Klausur ist zu Hause am PC in einem Word-Dokument zu schreiben und bis spätestens 15.30 per Mail an eine dann genannte Adresse zu senden. Es wird eine Gewichtung zur zweiten Klausur im Verhältnis eins zu zwei geben und für die Antrittsberechtigung der Durchschnitt aus der ersten und zweiten Klausur maßgeblich sein.
Univ.-Prof. Dr. Soyer ersetzt die erste Klausur durch eine Hausarbeit.
In der UE BR von Univ.-Prof.in Dr.in Dullinger und in der inhaltsgleichen UE von Univ.-Prof. Dr. Laimer wird es auf Initiative der ÖH Jus anstelle der 1. Klausur eine Kurzhausarbeit geben, deren Bestehen zum Antritt zur Abschlussklausur berechtigt.
Ich habe ein Buch aus der Bibliothek ausgeliehen, welches bald fällig wird. Kann ich es noch zurückgeben?
Die Bibliotheken an der JKU sind ab 14. März auf unbestimmte Zeit gänzlich geschlossen. In dieser Zeit sollen keine Bücher zurückgegeben werden und es fallen auch keine Mahn- oder Überziehungsgebühren an. eRessourcen der Bib sind online über die Homepage abrufbar.
Ich schreibe gerade an meiner Bachelor-, Master- oder Diplomarbeit. Kann ich auf die juristischen Datenbanken zugreifen, solange die Uni zugesperrt ist?
Die juristische Datenbank LexisNexis Österreich hebt ab sofort und bis zur Wiederaufnahme des Studienbetriebs vor Ort sämtliche Zugangsbeschränkungen für Lexis 360 BenutzerInnenaccounts von Bildungseinrichtungen auf. Die BenutzerInnenkennungen funktionieren unabhängig vom Aufenthaltsort.
Die RDB Rechtsdatenbank vom Manz Verlag ist für die JKU-Studierenden vorübergehend geöffnet. Der Login erfolgt wie gewohnt.
Auch der Linde Verlag stellt sein Portal Linde Digital standardmäßig und dauerhaft gratis zur Verfügung. Damit erhältst du unkompliziert jederzeit und auch von zu Hause aus Zugang zu Linde-Fachliteratur. Wie es geht: Einfach mit deinem Uni-Account auf lindedigital.at einloggen und loslegen: Klicke in lindedigital.at beim Anmeldebutton auf „Anmelden mit Institution“.
Was passiert, wenn ich auf Grund von Verschiebungen von LVAs die erforderlichen ECTS-Punkte für Stipendien nicht erreiche?
Im Bereich der Studienförderung kann auf Grund der bestehenden Rechtslage im Rahmen der Vollziehung ein Ausgleich für eventuelle Härtefälle gefunden werden. Wenn nachgewiesen ist, dass der Entfall von Lehrveranstaltungen oder Prüfungen aufgrund von Maßnahmen gegen COVID-19 erfolgte, ist eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe durch Bescheid der Studienbeihilfenbehörde möglich. Kann der erforderliche Studienerfolg nach den ersten zwei Semestern aufgrund dieser Umstände nicht erbracht werden, ist es in entsprechend begründeten Fällen möglich, eine Studienunterstützung durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu erhalten.
Was passiert, wenn sich durch die Maßnahmen gegen COVID-19 meine Studienzeit verlängert und ich deswegen Studienbeiträge bezahlen müsste?
Die Universitäten und Hochschulen haben grundsätzlich die Möglichkeit, Tatbestände für den Erlass des Studienbeitrags festzulegen. Dies gilt natürlich insbesondere für diesbezügliche Härtefälle.
Sollten Lehrveranstaltungen und Prüfungen von einzelnen Unis oder Hochschulen in den Sommer verlegt werden, haben einige Studierende Angst, daran nicht teilnehmen zu können aufgrund zugesagter Ferienjobs, Praktika etc. Gibt es hier Lösungsansätze?
Stand 15. März 2020
Derzeit ist noch nicht klar, ob und in welchem Umfang Lehrveranstaltungen und Prüfungen in die Sommermonate verlegt werden müssen. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die Universitäten und Hochschulen bereits ersucht, die Anliegen der Studierenden mit größtmöglicher Kulanz zu behandeln. In diesem Sinne werden entsprechende Lösungen auszuarbeiten sein.
Wenn jetzt, wie beschrieben, früherer Zivildiener einberufen werden, und diese sind auch viele Studierende, gibt es dann studienseitig Regelungen dafür?
Stand 15. März 2020
Die Ableistung eines Zivildienstes berechtigt grundsätzlich zu einer Beurlaubung vom Studium. Da hier ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt, kann die Beurlaubung auch noch bis 30. April beantragt werden. Allerdings wirkt die Beurlaubung für das ganze Semester, sodass während der Beurlaubung auch keine Prüfungen abgelegt werden können.
Derzeit kann jedoch noch nicht abgeschätzt werden, wie lange dieser "außerordentliche Zivildienst" dauern könnte.
Sollte sich die Situation in Österreich auch nach Ostern nicht wesentlich ändern, werden grundsätzliche Entscheidungen zum Verlauf des Sommersemesters zu treffen sein, welche das Thema des außerordentlichen Zivildienstes miteinbeziehen. Insofern bleibt im Moment abzuwarten.
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