Am 30.3.2011 wurden vom Nationalrat Änderungen des Universitätsgesetz 2002 beschlossen. Vor allem Studierende im ersten Semester sind von der geänderten gesetzlichen Bestimmung zur Studieneingangs– und Orientierungsphase (StEOP) betroffen. Die StEOP soll Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlaufs vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der Studienwahl schaffen.
Der Gesetzgeber normiert seit dem Wintersemester 2011/2012, dass erst die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt, weitere Lehrveranstaltungen des gewählten Studiums zu absolvieren und somit das Studium fortzuführen. Dabei besteht die StEOP aus mindestens zwei Prüfungen, die nur einmal wiederholt werden dürfen.
Informationen über die StEOP in den unterschiedlichen Studienrichtungen findest du in den entsprechenden Curricula, bzw. auf deiner KUSSS-Seite unter der Rubrik "StEOP".