Zuverdienstgrenze bei Beihilfen angehoben
Die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe wurde von 10.000 EUR im Kalenderjahr auf 15.000 EUR angehoben. Das bedeutet, dass Studierende nun neben ihrem Studium mehr dazuverdienen können.
Die neue Zuverdienstgrenze gilt schon für das Jahr 2020.
Auch bei der Studienbeihilfe wird es angedacht, dass die Zuverdienstgrenze auf 15.000 EUR angehoben wird, allerdings fehlt dazu noch die Beschlussfassung durch das Parlament.