Neue Werte für das Jahr 2021

Untenstehend findet ihr die neuen sozialrechtlichen Zahlen für das Jahr 2021.

Aktueller Hinweis: Es besteht die Absicht, die Zuverdienstgrenze in der Höhe von € 10.000,- auf € 15.000,- parallel zum Studienbeihilfenbezug anzuheben. Die neue Rechtslage wird voraussichtlich rückwirkend ab 01.01.2020 anzuwenden sein. Es gilt jedoch noch die Beschlussfassung durch das Parlament abzuwarten.

 

Wir wünschen euch frohe Weihnachten und freuen uns euch im nächsten Jahr wieder beraten zu dürfen.

 

Das Team vom ÖH JKU Sozialreferat